Arzneimittelsicherheit: Kontraindikationen – was gegen eine Medikamenteneinnahme spricht

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Alle Umstände, unter denen eine Arznei nicht oder nur unter ärztlicher Überwachung angewendet werden darf, heißen Gegenanzeigen alias Kontraindikationen. Dazu zählen etwa bestimmte Krankheiten oder Lebensphasen (z.B. Schwangerschaft, Kindheit), weil dann das Medikament der Gesundheit schaden könnte. Da hilft nur eine intensive Nutzen-Risiko-Abwägung, um negative Folgen zu verhindern.

Arzneien dienen der Bekämpfung oder Vorbeugung von Beschwerden und Krankheiten, die in ihrer Packungsbeilage unter “Anwendungsgebiete“ (Indikationen) aufgelistet werden. Doch allein nach dem Muster “ Krankheit X =  Therapie mit der Substanz Y“ funktioniert die Verschreibung von Heilmitteln nicht.

Denn oft gibt es auch – zumindest teilweise ebenfalls im Beipacktext angeführte – definierte Gegenanzeigen (Anwendungseinschränkungen, Kontraindikationen; lat.: contra = gegen, indicare = anzeigen) für die Applikation bestimmter Wirkstoffe. Darunter versteht man Faktoren wie z.B. gewisse Vorerkrankungen oder Zustände (z.B. Schwangerschaft, regelmäßige Einnahme anderer Mittel), die den Einsatz des jeweiligen Medikaments einschränken oder gar verbieten. Deshalb müssen Ärzte vor jeder Ausstellung eines Rezepts eine Nutzen-Risiko-Abwägung durchführen, um eine Verschlechterung vorhandener Leiden oder andere Gesundheitsschädigungen bei ihren Patienten zu verhindern.

Gründe für Gegenanzeigen

Die Ursachen für die Verhängung von Anwendungseinschränkungen sind vielfältiger Natur. Viele Arzneien

  • verändern unter bestimmten Bedingungen ihre Wirkungsstärke, wirken also zu schwach oder zu stark.
  • erzeugen bei zeitgleicher Einnahme anderer Medikamente unerwünschte Wechselwirkungen mit diesen.
  • sind imstande, bei Schwangeren das Ungeborene und/oder bei Stillenden das Baby zu schädigen.
  • können bestimmte Vorerkrankungen verschlimmern, wie z.B. die schmerzstillende Substanz Acetylsalicylsäure (z.B. in Aspirin®) mit der möglichen Nebenwirkung Magenbeschwerden  kann bei Patienten mit Magengeschwüren die Symptome verschärfen, weshalb bestehende Magengeschwüre bei diesem Wirkstoff eine Gegenanzeige darstellen.
  • bergen das Risiko, Stoffwechselstörungen zum Entgleisen zu bringen (z.B. Unterzuckerung bei Diabetes).
  • eignen sich nicht für alle Lebensalter. Das ist vor allem bei der Behandlung von Kindern zu beachten.

Relativ …

Kann sich eine geplante Medikamentengabe bei Vorhandensein bestimmter Gegebenheiten gesundheitlich unvorteilhaft auswirken, übersteigt ihr Nutzen aber den zu befürchtenden Schaden, ist eine Verabreichung der Arznei – unter strengem Abwägen aller Vor- und Nachteile – grundsätzlich möglich und gewährt so dem Arzt im Individualfall einen größeren Handlungsspielraum. Beispielsweise, wenn kein vergleichbarer Wirkstoff zur Verfügung steht. Das nennt man eine relative Kontraindikation.

Bei der Acetylsalicylsäure sind dies etwa Asthma bronchiale, das erste und zweite Trimenon (Schwangerschaftsdrittel) sowie Kinder (Gefahr: Reye-Syndrom: akute Enzephalopathie = Hirnschädigung, die nach einer Infektion der oberen Atemwege und Einnahme bestimmter Medikamente auftritt). Corticosteroide (“Kortison“) wiederum bilden eine relative Gegenanzeige für Diabetiker, weil sie den Blutzucker steigen lassen. In lebensgefährlichen Situationen (z.B. allergischer Schock) erscheint ein vorübergehender Blutzuckeranstieg jedoch eindeutig als das kleinere Übel und die Corticosteroide kommen doch zum – lebensrettenden – Einsatz.

Im Beipackzettel lesen sich relative Kontraindikationen z.B. so: „Besondere Vorsicht bei der Anwendung von …. ist erforderlich. Im Folgenden wird beschrieben, wann Sie …. nur unter bestimmten Bedingungen (d.h. in größeren Abständen oder in verminderter Dosis oder unter ärztlicher Kontrolle) mit besonderer Vorsicht anwenden dürfen. Befragen Sie hierzu bitte Ihren Arzt. Dies gilt auch, wenn diese Angaben bei Ihnen früher einmal zutrafen.“

… oder absolut

Sind bei Bestehen gewisser Umstände die Auswirkungen einer beabsichtigten Verabreichung eines Medikaments auf die Gesundheit zu gefährlich, muss auf die Arznei verzichtet werden. Dann spricht man von einer absoluten Kontraindikation. Das ist etwa dann der Fall, wenn beim Patienten eine bekannte Allergie auf eine Substanz vorliegt. Wird das Verbot missachtet, kommt es sonst zu schweren bis lebensbedrohlichen Symptomen wie Asthmaanfällen, einem Lyell-Syndrom (Hautablösung) oder anaphylaktischen Schock.

Oder eine Schwangerschaft existiert: Während dieser Zeit sind viele Medikamente, die sonst problemlos eingesetzt werden dürfen, tabu. Denn leider muss eine gute Verträglichkeit einer Arznei bei der Mutter nicht bedeuten, dass diese beim Ungeborenen keine Schäden verursachen kann. Ein populäres Beispiel dafür ist der sogenannte Contergan-Skandal, wo die Einnahme des einst als ungefährliches, mildes Schlaf- und Beruhigungsmittel eingestuften Contergan® (Wirkstoff: Thalidomid) von Schwangeren in den 1960er-Jahren zu Missbildungen bei ihrem Nachwuchs führte. Da es sich dabei u.a. um markante, sonst kaum vorkommende Verunstaltungen der Extremitäten (Phokomelie: flossenartiges Aussehen der Arme und/oder Beine durch fehlende oder verkürzte lange Röhrenknochen) handelte, war schließlich deren Verbindung zu dem Präparat nachvollziehbar und es musste vom Markt genommen werden. Der Wirkstoff findet aber heute noch Anwendung – etwa zur Behandlung von Lepra oder Autoimmunkrankheiten, sofern konsequent verhütet wird.

Absolute Kontraindikationen für ein Präparat stellen sich in der Packungsbeilage z.B. folgendermaßen dar: „…. darf nicht angewendet werden – wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen …. oder einen der sonstigen Bestandteile von …. sind wegen der Gefahr eines allergischen Schocks (schwere Überempfindlichkeitsreaktion u. a. mit Blutdruckabfall und Atemnot).

Infos: Beipackzettel, Arzt, Apotheker

Die Gegenanzeigen eines Medikaments werden – ebenso wie seine Anwendungsgebiete und möglichen Nebenwirkungen – im Beipackzettel angeführt. Deshalb sollte man diesen vor jeder neuen Anwendung einer Arznei – auch und gerade bei nicht ärztlich verordneten, rezeptfreien Präparaten – genau durchlesen. Unsicherheiten klärt man am besten mit seinem behandelnden Arzt. Möglicherweise rät er dann zur Einnahme einer anderen Substanz oder empfiehlt eine alternative Behandlung. Auch Apotheker stehen beratend zur Seite, wenn Fragen zu Arzneien auftreten.