Mutter-Kind-Pass: Garant für gesunde Kinder

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Ein gesundes Kind – das wünschen sich alle (werdenden) Eltern. Seit Einführung eines umfangreichen Vorsorgeprogrammes, dokumentiert im Mutter-Kind-Pass, ist das sehr häufig auch möglich. Werden alle Untersuchungen genutzt, findet eine Betreuung bis zum Schulalter statt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern genießen Schwangere und Ungeborene in Österreich ein Gesundheitsservice, das auf einen möglichst sicheren Schwangerschaftsverlauf bis zur Geburt abzielt. Diese ärztliche Betreuung endet jedoch nicht, wenn das freudige Ereignis schließlich eingetreten ist. Denn das Vorsorgeprogramm erstreckt sich darüber hinaus auf die ersten Lebensjahre der Kinder und gewährleistet eine Früherkennung bestimmter Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen. Festgehalten im Mutter-Kind-Pass, einer Einrichtung, die maßgeblich zur Senkung der Kindersterblichkeit und besseren Gesundheit des Nachwuchses beiträgt.

Hierzu dienen zehn Gesundheits-Checks mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die Absolvierung eines Teiles der Untersuchungen (bis zum 14. Lebensmonat) bildet eine Voraussetzung zum vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Untersuchung Nr. 1
Gleich nach der Geburt findet ein Neugeborenen-Screening namens APGAR-Test statt, in dem elementare Vitalfunktionen wie Atmung, Herzschlag, gesunde Hautfarbe und Reflexe geprüft sowie Größe, Gewicht und Kopfumfang des Kindes gemessen werden. Zudem erfolgt – möglichst innerhalb der ersten Lebenswoche – eine Untersuchung auf seltene, aber die Entwicklung beeinträchtigende angeborene Erkrankungen (z.B. Phenylketonurie, Ahornsirupkrankheit). Hierzu werden dem Säugling mittels Stich in die Ferse einige Blutstropfen abgenommen, auf eine Filterkarte aufgetragen und im Labor untersucht. Vor Verlassen des Spitals erhält die Mutter wichtige Informationen zur Nabelpflege, damit sich der Nabelschnurrest nicht entzündet.

Untersuchung Nr. 2
Innerhalb der ersten Lebenswoche erfolgt – im Krankenhaus bzw. im Fall einer Hausgeburt beim Kinder- oder Hausarzt  – eine sogenannte Basisuntersuchung des Neugeborenen, bei dem sein allgemeiner Gesundheitszustand überprüft wird. Eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke durch den Orthopäden dient der ehebaldigen Feststellung und ggf. Korrektur von Hüftgelenkserkrankungen (z.B. Hüftdysplasie). Empfehlenswert ist zudem ein Hör-Screening zur frühzeitigen Erkennung angeborener Hörstörungen. Die Gabe von Vitamin K und Vitamin D-Tropfen unterstützt die Blutgerinnung und Knochenbildung des Säuglings.

Untersuchung Nr. 3
Für die 4. bis 7. Lebenswoche vorgesehen ist eine allgemeine Untersuchung mit allen Checks der Untersuchung Nr. 1 (Prüfung der Reflexe, Augenreaktionen, des Hörvermögens, Abhören von Herz und Lunge) sowie eine orthopädische Untersuchung zur Erkennung und Behandlung von Einschränkungen oder Fehlentwicklungen des Bewegungsapparates. Beurteilt werden
•    Kopf und Hals (z.B. Gesichtssymmetrie und –proportionen, ev. Schiefhaltung des Kopfes)
•    Wirbelsäule und Brustkorb (z.B. Asymmetrien)
•    Beine und Füße (z.B. Beinlängendifferenz, Fußfehlhaltungen wie z.B. Hackenfuß)
•    Hüftgelenke (inkl. Ultraschalluntersuchung, falls noch nicht durchgeführt)
Darüber hinaus erhebt der Arzt Informationen zum Ernährungs- und Bewegungsverhalten des Kindes (z.B. Stillen, Trinkschwierigkeiten, oftmaliges Erbrechen, Fähigkeit, sich in Rückenlage hin und her zu drehen sowie in Bauchlage den Kopf zu heben und zur Seite zu drehen). Und er informiert über empfohlene Impfungen.

Untersuchung Nr. 4
Zwischen dem 3. und 5. Lebensmonat steht die Kontrolle der körperlichen und geistigen Entwicklung auf dem Programm. Neben dem Hör-und Sehvermögen (Fähigkeit, Gegenstände mit den Augen zu verfolgen, Schielen) prüft der Arzt das Bewegungsverhalten (Fähigkeit, in Bauchlage den Kopf zu halten, nach Gegenständen zu greifen), Gewicht und Größe, Reflexe, Organe, die Lücken (Fontanellen) in der Schädeldecke sowie nochmals die Hüfte auf Fehlstellungen. Mit Einverständnis der Eltern finden nun die für dieses Alter empfohlenen Impfungen statt.

Untersuchung Nr. 5
Zwischen dem 7. bis 9. Lebensmonat erfolgt neuerlich ein ausgiebiger körperlicher Check inklusive
Tests auf altersgerechte Bewegungsfähigkeit (sich alleine vom Rücken auf den Bauch drehen, sich in Bauchlage mit geöffneten Händen abstützen, gezieltes Greifen nach Gegenstand, frei sitzen) und besonderem Schwerpunkt auf Überprüfung des Gehörs (Begutachtung von Ohren, Nasenhöhle, Mund und Rachen) damit die Sprachentwicklung nicht leidet. Dazu dient auch die Reflexaudiometrie, bei der die kindlichen Reaktionen auf akustische Reize beurteilt werden wie der

•    Lidreflex (aurikolo-palpebral-Reflex): Schluss der Augenlider bei Erschrecken
•    Schreckreflex (Moro-Reflex): Öffnung der Hände und Ausbreiten der Arme bei Erschrecken
•    Atmungsreflex: tieferer Atemzug mit Anhalten des Atems

Untersuchung Nr. 6
Im 10. bis 14. Lebensmonat steht ein Check auf grob- und feinmotorische Fähigkeiten (Krabbeln, alleine stehen, erste Schritte an der Hand gehen, Gegenstände wegwerfen können) sowie die Sprachentwicklung (erste Worte) und den Verlauf des Zahnens an. Außerdem eine umfassende Augenuntersuchung zur Erkennung von Fehlentwicklungen (z.B. Schielen) und Missbildungen.

Untersuchung Nr. 7
Zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat steht die Prüfung der kindlichen Entwicklung (z.B. allein gehen, sprechen und verstehen können) im Vordergrund. Außerdem eine Augenuntersuchung (Sehschärfe, Augenstellung, Schielwinkelmessung) beim Augenarzt.

Untersuchung Nr. 8
Auch zwischen dem 34. und 38. Lebensmonat lautet ein Hauptthema der Untersuchung die kindlichen grob- und feinmotorischen Fähigkeiten (Beweglichkeit, Geschicklichkeit, Sprache), um bei ev. Auffälligkeiten rechtzeitig bis zum Schuleintritt eine gezielte Förderung in die Wege zu leiten. Zuätzlich werden neuerlich Augen und Ohren untersucht, erstmalig der Blutdruck gemessen sowie Zähne und den Kiefer kontrolliert (bei Bedarf: Überweisung zum Zahnarzt).

Untersuchung Nr. 9
Im 46. bis 50. Lebensmonat gehört die ärztliche Aufmerksamkeit ebenfalls vorrangig der Beurteilung der geistigen und körperlichen Entwicklung sowie der Beweglichkeit, Geschicklichkeit und Sprachentwicklung (sollte abgeschlossen sein) und gegebenenfalls Initiierung spezieller Fördermaßnahmen (z.B. Logopädie bei Sprachproblemen).

Untersuchung Nr. 10
Abschließend und rechtzeitig vor dem Schuleinstieg wird neben der körperlichen Untersuchung die geistige Entwicklung des Kindes gecheckt (Schuleignungstest, visuelle und motorische Fähigkeiten wie z.B. Stifthaltung und -führung, Sprachentwicklung). Bei einem Entwicklungsrückstand werden Fördermaßnahmen (z.B. Logopädie, Physiotherapie), u.U. auch eine Schulrückstellung (Verschieben des Schuleintrittes) überlegt.

 

Weiterführende Links:
Help.gv.at
Bundesministerium für Gesundheit
APGAR Neugeborenen-Screening
Österreichischer Impfplan 2018

 

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