Verbrennung: Erste Hilfe rettet Haut und Leben
Ein kurzer Griff auf die heiße Herdplatte oder ein zu intensives Sonnenbad und schon reagiert die Haut mit Rötung, Blasenbildung oder Schlimmerem auf die außergewöhnliche Hitzeeinwirkung, genannt Verbrennung. Was dann zu tun ist, erfahren Sie hier.
Eine Verbrennung (Combustio) ist eine Schädigung der Haut oder auch tiefer gelegener Gewebe durch Hitze. Sie entsteht infolge der schlechten Wärmeleitfähigkeit der Haut, die dazu führt, dass sich bei Einwirkung von Temperaturen von 50 Grad Celsius oder mehr die Wärme nicht rasch verteilen kann. Brandverletzungen kommen zustande durch direkte Hitzeeinwirkung (Feuer), heiße Flüssigkeiten (Verbrühungen), elektrischen Strom (Elektroverbrennungen), Explosionen (Gas, Sprengstoff), erhitzte Gegenstände (Kontaktverbrennung, z.B. glühendes Metall), Kontakt mit oder Inhalation von heißen Gasen, Chemikalien (chemische Verbrennungen/Verätzungen), Reibung oder Strahlen (UV, ionisierende Strahlen). Verbrennungsunfälle ereignen sich im Haushalt und in der Freizeit, seltener am Arbeitsplatz, in Katastrophensituationen oder auch in suizidaler Absicht.
Dauer und Intensität der Hitzeeinwirkung bestimmen den Grad und das Ausmaß der Verbrennung, die sich bei großflächiger Ausdehnung auf den gesamten Organismus auswirken und lebensbedrohliche Formen annehmen kann. Sie entscheiden auch, ob es zu vorübergehenden oder bleibenden Schäden kommt. Daher erfordert jede Verbrennung eine rasche und kompetente Einschätzung und Erstversorgung. Ob bloß ein wenig Kühlung genügt oder gar der Verletzte rasch auf eine Intensivstation muss, das richtet sich nach der Verbrennungstiefe und der Menge an verbranntem Gewebe. Erstere lässt sich anhand des Erscheinungsbildes der Haut, letztere mit der sogenannten Neunerregel abschätzen.
Verbrennungstiefe und –ausmaß erkennen
Je nachdem auf welche Hautschichten sich eine Verbrennung erstreckt, unterteilt man sie in vier Schweregrade, wobei häufig mehrere Grade gleichzeitig vorkommen. Allerdings machen sich viele Symptome häufig erst Stunden nach der Hitzeeinwirkung bemerkbar, denn Brandverletzungen haben die Eigenart “nachzubrennen“ (Fortschreiten der Verbrennung auch nach Beendigung der Hitzeexposition). Deshalb werden Verbrennungen gern anfänglich in ihrer Schwere unterschätzt, weil sich nicht gleich das endgültige Ausmaß zeigt.
Verbrennung ersten Grades: Da lediglich die oberste Hautschicht, die Epidermis, betroffen ist, beschränken sich die Symptome auf eine Rötung und Schwellung der Haut, verbunden mit Schmerzen, oft auch einem Spannungsgefühl. Solche Verbrennungen (z.B. Sonnenbrand) heilen in der Regel von selbst innerhalb von Tagen ab, ohne Narben zu hinterlassen.
Verbrennung zweiten Grades: Eine Schädigung sowohl der Ober-, als auch der darunterliegenden Lederhaut (Corium, Dermis) führt zur Blasenbildung. Handelt es sich um eine oberflächliche zweitgradige Verbrennung (Grad 2a), bei der die tieferen Schichten der Lederhaut intakt bleiben, zeigen sich wegdrückbare Rötungen, später auch Blasen, bei deren Eröffnung eine feuchte Hautoberfläche mit gesteigerter Schmerzempfindlichkeit zutage tritt, die bei Berührung zunimmt. Sie verheilt in der Regel nach bis zu drei Wochen. Eine tiefe zweitgradige Verbrennung (Grad 2b) hingegen umfasst die gesamte Lederhaut. Die verbrannte Haut ist feucht, hellrot bis weißlich-gelblich, weniger schmerzempfindlich und weist zerrissene Blasen auf. Die Rückbildung der Veränderungen dauert länger und hinterlässt des Öfteren Narben oder Pigmentveränderungen.
Verbrennung dritten Grades: Sie erstreckt sich auf alle Hautschichten (Ober-, Lederhaut, Teile der Subkutis = Unterhaut) und tritt als lederartiger, trockener, weißer bis schwarzer Wundgrund zutage. Die verbrannte Haut ist infolge der Zerstörung von Nervenenden schmerzunempfindlich. Diese schwere Schädigung der Haut ermöglicht nur noch eine nach Monaten erfolgende (entstellende) Defektheilung mit der Bildung von Narben, die sich oft auch noch zusammenziehen und bei entsprechender Lokalisation (z.B. über Gelenken) zu Bewegungseinschränkungen führen können.
Verbrennung vierten Grades: Sie entspricht einer Verkohlung der Haut unter Mitbeteiligung weiterer Gewebe wie Muskeln oder auch Sehnen und Knochen, die eine Amputation betroffener Gliedmaßen erforderlich machen kann.
Das Ausmaß einer Verbrennung abschätzen lässt sich anhand der Neuner-Regel nach Wallace. Demnach wird die Körperoberfläche in Regionen unterteilt, die jeweils ein Vielfaches des Faktors 9 darstellen. Das bedeutet: Arme und Kopf entsprechen je 9%, die Beine je 18%, sowie die Vorder- (Brust und Bauch) und Rückfläche (Rücken) des Rumpfes je 18%. Für den Genitalbereich wird in etwa 1% der Körperoberfläche veranschlagt. Ebenso – unabhängig vom Alter – für eine Handinnenfläche, was die Bewertung von Verbrennungen bei Kleinkindern und Säuglingen, für die aufgrund anderer Proportionen (im Verhältnis zum Körper größerer Kopf und kürzere Extremitäten) sonst andere Werte gelten, erleichtert.
Erste Hilfe bei Verbrennungen
Zuallererst ist – wie immer beim Leisten von Erster Hilfe – dafür Sorge zu tragen, dass eventuelle Eigengefährdungen (etwa durch Strom) ausgeschaltet werden. Danach muss die Hitzeeinwirkung beendet werden, z.B. bei brennender Kleidung durch Decken oder Wasser bzw. Wälzen am Boden. Dann den Verunfallten aus der Gefahrenzone bringen. Hitze speichernde Schmuck- und Kleidungsstücke entfernen, mit der Haut verklebte Textilien aber belassen. Um das Nachbrennen einzudämmen, die brandverletzten Stellen mit lauwarmem Wasser (nicht mit Eis oder Eiswasser, sonst womöglich zusätzliche Schädigung!) rund eine Viertelstunde lang abduschen.
Kleinere Verbrennungen ersten Grades erfordern nur Kühlung oder feuchte Umschläge. Verbrennungen zweiten oder höheren Grades mit einem keimfreien, lockeren Wundverband verbinden und für ärztliche Betreuung sorgen bzw. bei großflächigen und/oder schwerwiegenden (dritter und vierter Grad) Verbrennungen die Rettung alarmieren. Letzteres ist auch schon bei Verbrennungen ersten und zweiten Grades notwendig, wenn sie bei Erwachsenen über 15 Prozent oder bei Kindern über 7 bis 8 Prozent der Körperoberfläche ausmachen, da die Gefahr eines Kreislaufschocks infolge der Blutumverteilung, der entzündlichen Ödembildung und des Flüssigkeitsverlustes besteht. Außerdem bei Verbrennungen an sensiblen Regionen wie den Händen, Füßen, im Gesicht und Genitalbereich.
Um Infektionen zu verhindern, Brandwunden nicht berühren, Brandblasen nicht eröffnen und schon gar nicht Salben, Puder oder “Hausmittel“ wie z.B. Mehl oder Öl aufbringen.
Verbrennungsopfer keinesfalls allein lassen. Sie können durch das Einatmen von Rauchgas (z.B. bei einem Wohnungsbrand) Verwirrtheitszustände und Halluzinationen entwickeln und deshalb situationsunangemessen reagieren.
Bei einer Verbrennungsfläche von mehr als zehn Prozent bei höhergradigen Verbrennungen drohen außer einem Verlust an eiweißreicher Flüssigkeit, Verbrennungsschock und Kreislaufversagen eine Vergiftung des Organismus durch zerfallene Proteine, die manche Organe so schwer schädigen, dass sie ihren Dienst versagen (z.B. Crush-Syndrom der Nieren). Deshalb muss der Verletzte an einer auf Verbrennungen spezialisierten Abteilung (Burn unit, Burn center) intensivmedizinisch versorgt und bis zu seinem Transport dorthin auf Vitalzeichen (Atmung, Puls) kontrolliert sowie im Bedarfsfall reanimiert werden. Erstrecken sich schwere Verbrennungen allerdings über 80 Prozent der Hautoberfläche oder mehr, enden sie meistens trotz Intensivbehandlung tödlich. Säuglinge und Kleinkinder sollten bereits bei geringeren Verbrennungen in eine Spezialklinik aufgenommen werden.
Und dann?
In der Verbrennungsklinik angekommen werden die Verletzungen je nach Tiefe und Ausmaß medizinisch versorgt. Neben einer adäquaten Flüssigkeitszufuhr und Schmerzbehandlung sowie Infektionsprophylaxe (z.B. Tetanus-Impfschutz, Antibiotika) kommen zur Versorgung der Brandwunden Reinigungs- (z.B. Spülung mit physiologischer Kochsalzlösung) und Desinfektionsmaßnahmen sowie fachgerechte Hautpflege zum Einsatz.
Außerdem bei zweitgradigen Verbrennungen spezielle antimikrobiell wirksame Salbenverbände (z.B. mit Silber beschichteter Schaumstoff, Milchsäuremembrane) oder das Aufbringen synthetischer oder halbbiologischer Hautersatzmaterialien, bei Bedarf auch die Eröffnung von Blasen unter sterilen Bedingungen. Höhergradige Verbrennungen erfordern in der Regel intensivmedizinische (z.B. Beatmung) und chirurgische Verfahren wie z.B. ein Debridement (operative Entfernung abgestorbener Gewebeteile) und Hauttransplantationen (entweder Hautverpflanzung von einer anderen Körperstelle oder Anzüchten körpereigener Hautzellen bzw. Zellkombinationen aus Haut, Fett und Blutgefäßen im Labor und Einsetzen derselben), oft auch später plastisch-chirurgische Eingriffe oder Narbenkorrekturen.
Weiter führende Links:
Neuner-Regel Erwachsener und Kind
Verbrennung
Links zu unserem Lexikon:
Verbrennung
Sonnenbrand
Verwandter Ratgeber:
Erste Hilfe
Datum: 10. Februar 2015
Kategorien: Gesundheit allgemein, Haut- und Geschlechtskrankheiten