Ergonomie am Arbeitsplatz: gesund bleiben bei Bildschirmarbeit
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Martin Novak Stundenlang vor dem Computer sitzen – so sieht der berufliche Alltag vieler Arbeitnehmer aus. Damit die Gesundheit nicht zu sehr darunter leidet, gibt es Vorschriften, wie Bildschirm-Arbeitsplätze ausgestattet sein müssen. Das Zauberwort hierbei lautet Ergonomie, d.h. die Gestaltung menschengerechter Arbeits- und Umgebungsverhältnisse.
Im Computer-Zeitalter bedeutet Büroarbeit hauptsächlich Bildschirmarbeit. Eine mögliche Belastung für die Augen, aber auch für den Bewegungsapparat. Denn für ein gesundheitlich unbedenkliches Werken ist nicht nur wichtig, wie der Bildschirm beschaffen und wo er positioniert ist, sondern auch, wie ergonomisch (griech.: ergon = Arbeit, Werk, nomos = Regel, Gesetz) die Gestaltung des gesamten Arbeitsplatzes ausfällt. Daher regelt hierzulande die Bildschirmarbeitsverordnung die erforderliche technische Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen, d.h. wie Bildschirm und Tastatur, Arbeitstisch,
-fläche und –stuhl, Belichtung und Beleuchtung anzuordnen sind.
Was bedeutet Bildschirmarbeit?
Bildschirmarbeit liegt definitionsgemäß dann vor, wenn Berufstätige durchschnittlich mehr als zwei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit ununterbrochen oder täglich mehr als drei Stunden mit Unterbrechungen an Bildschirmen arbeiten. Nach jeweils 50 Minuten fortwährender Bildschirmarbeit sieht das Gesetz eine in die Arbeitszeit einzurechnende – sprich bezahlte – Pause oder einen entlastenden Tätigkeitswechsel von mindestens zehn Minuten vor.
Wann Büroarbeit schadet
Bildschirmarbeit ist eine vorwiegend sitzende Tätigkeit, die daher den Bewegungsapparat stark beansprucht, aber auch den Sehsinn und – infolge der geforderten hohen Informationsverarbeitung – das Konzentrationsvermögen. Daraus resultierende Zwangshaltungen und Fehlbelastungen des Muskel- und Skelettsystems sowie die Fixierung von Blickrichtung und Sehentfernung (“auf den Bildschirm starren“) führen vor allem zu Schulter-, Nacken- und Rückenschmerzen, zu Augenproblemen (Augenzucken, -brennen, Flimmern, verschwimmende Buchstaben, Druckgefühl im Augenbereich) und Kopfschmerzen. Schuld an den Beschwerden ist neben den Beanspruchungen durch die Arbeit am Computer selbst eine nicht arbeitsgerechte Gestaltung des Büros wie etwa inadäquate Einstellungen des Bildschirms oder eine ineffiziente Beleuchtung. Die gilt es abzuschaffen.
Wie man Bildschirmarbeit gesundheitstauglich mach
Da stundenlanges Arbeiten am Bildschirm für immer mehr Arbeitnehmer zum beruflichen Alltag, gehört, sollte sich jeder vor Antritt seines Jobs von einem Arbeitsmediziner in puncto Arbeitsplatzgestaltung und richtige Körperhaltung beraten lassen. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern bei Bildschirmarbeit vor Aufnahme der Tätigkeit, danach alle drei Jahre sowie zusätzlich bei Auftreten von durch die Bildschirmarbeit verursachten Sehbeschwerden angemessene Untersuchungen der Augen bzw. des Sehvermögens zu bieten, deren Kosten die Krankenkasse bzw. der Arbeitgeber trägt.
Vor durch Bildschirmarbeit hervorgerufene Sehstörungen schützt eine Bildschirmbrille, die als augenärztlich verschreibbarer, vom Arbeitgeber zu bezahlender Heilbehelf gilt, wenn damit diese Beschwerden verringert bzw. beseitigt werden und normale Sehhilfen (Brillen) nicht für Bildschirmarbeit verwendet werden können.
Hilfreich sind auch spezielle Augenübungen für Bildschirmarbeiter. Und darauf zu achten, regelmäßig zu blinzeln. Denn längeres Starren auf den Bildschirm lässt immer wieder auf den sonst regelmäßig erfolgenden automatischen Lidschluss vergessen und verringert damit die Verteilung des schützenden Tränenfilms.
Bildschirm: Augenfreundlichkeit ist Trumph
Der Bildschirms muss eine der Arbeit entsprechende Größe und reflexionsarme Oberfläche besitzen, außerdem die Zeichen (z.B. Buchstaben) scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand stabil und flimmerfrei darstellen (z.B. Gerät mit aktuellem Gütesiegel wie etwa das TCO-Prüfsiegel). Helligkeit und Kontrast zwischen Zeichen und Bildschirmhintergrund müssen vom User verändert und an die Umgebungsbedingungen adaptiert werden können, der Bildschirm zur Anpassung an seine individuellen Bedürfnisse dreh- und neigbar sein. Um störende Blendeffekte durch Licht und Beleuchtung sowie Spiegelungen im Bildschirm zu vermeiden, ist es erforderlich, den Monitor so aufzustellen, dass die Blickrichtung parallel zur Fensterfront erfolgt. Auch Lichtquellen sollten parallel zur Blickrichtung angebracht werden.
Arbeitstisch & Bürostuhl: verstellbar nach individuellem Bedarf
Am tauglichsten ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch. Andernfalls muss – falls bei richtiger Einstellung des Bürostuhls das Abstützen der Füße auf dem Boden nicht möglich ist – bei Bedarf eine Fußstütze zur Verfügung gestellt werden. Die Wahl der Tischhöhe sollte sich danach richten, dass eine aufrechte Sitzposition und ein Blick auf den Bildschirmgerät unter einem Blickwinkel von rund 30 Grad möglich ist. Die Anordnung der Arbeitsmittel und Größe der Tischplatte hängt ab von den Arbeitserfordernissen und den Maßen der verwendeten Arbeitsmittel, die auf dem Tisch flexibel anbringbar sein müssen. Die Tischoberfläche muss eine reflexionsarme (=matte) Oberfläche besitzen.
Ein Bürostuhl ist ein mit Rollen (weich bei hartem Boden und vice versa) oder Gleitern ausgestatteter Drehstuhl, dessen Rollen bei fehlender Belastung schwergängig sind. Da er nicht kippen darf, besitzt sein Untergestell mindestens fünf Auflagepunkte. Er gewährleistet im Bestfall eine ermüdungsfreie Sitzposition, soll die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und die Einhaltung ergonomisch günstiger Körperhaltungen ermöglichen. Zu diesem Zweck muss – ausgerichtet an den Bedürfnissen des Benutzers – die Sitzhöhe änderbar sein, die Rückenlehne eine gute Abstützung in verschiedenen Sitzpositionen (“dynamisches Sitzen“) bieten und in ihrer Höhe und Neigung verstellbar sein. Armstützen sollen gepolstert sowie in ihrer Breite und Länge so bemessen sein, dass die Unterarme bequem aufgelegt werden können.
Von elementarer Bedeutung ist die Einstellung der Büromöbel: Zuerst die Höhe des Stuhls so wählen, dass Ober- und Unterschenkel einen rechten Winkel bilden. Dann die Unterarme so abwinkeln, dass zu den Oberarmen ein rechter Winkel entsteht und die Armstützen auf diese Position ausrichten. Zuletzt den Tisch auf die Höhe der Armstützen einstellen, sodass man mit flach aufliegenden Handballen auf der Tastatur arbeiten kann. Den Bildschirm so anpassen, dass der Geradeaus- Blick genau auf die Oberkante des Bildschirms fällt.
Tastatur & Maus: bedienerfreundliche Ausrichtung
Die obligatorisch neigbare und matte (zur Vermeidung von Reflexionen) Tastatur muss eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein und eine sich vom Untergrund deutlich zu unterscheidende, bei verschiedenen Arbeitshaltungen lesbare Tastenbeschriftung aufweisen. Bei Bedarf sind Handballenauflagen zu verwenden.
Ist das Arbeitsgerät ein Laptop, muss am Büroarbeitsplatz eine getrennte Tastatur zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollte eine Dockingstation oder Konsole zur Anhebung des Bildschirmes zur Verfügung stehen.
Eine schnellere Bedienung der Software erlauben Eingabegeräte, meist eine „Maus“. Mit dem Nachteil, dass das ständige Klicken darauf Muskel, Sehnen, Nerven und Gelenke der Hand und des Unterarms strapaziert. Dann droht ein sog. Mausarm (RIS = Repetitive strain injury), d.h. Schmerzen, Taubheitsgefühle oder Kribbeln in der Hand bzw. dem Arm, der die Maus bedient. Abhilfe schafft die Verwendung anderer Eingabegeräte (z.B. Vertikal-Maus oder Trackball) und die Verwendung einer Handballenauflage. Bei der Einstellung der Mausfunktionen ist zu beachten, dass die Position des Cursors leicht erkennbar ist.
Weiter führende Links:
Broschüre Bildschirmarbeitsplätze
Augenübungen
Bildschirmarbeitsverordnung
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
TCO-Prüfsiegel
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Datum: 13. Mai 2014
Kategorien: Gesundheit allgemein